Für die Siedlungsgeschichte Dünserbergs ist das Wachsen und Schwinden der Walser Freiheiten und die rechtliche Stellung der Einwanderer im zeitlichen Ablauf bemerkenswert.
Ständige gerichtliche Auseinandersetzungen der Dünser- und Schnifiserberger mit den alteingesessenen Dünsern und Schnifisern - u.a. auch eine Streitschrift der Schnifner zu Beginn des 16. Jahrhunderts - haben folgende Jahreszahlen und Ereignisse verbürgt:
1303 genannt, wonach die Walliser zu ihnen am Berg eingesessen seien.
1363 geben die "Walliser ab dem Tünsarberg" 15 Schilling Pfennig Steuer in das Gericht Damüls, in der Herrschaft Feldkirch, und dazu
1403 nimmt die der Amann Schaller auf Damüls von "etlichen Wallisarn an Tunsarberg in" ... Daraus ergibt sich, dass die Walliser am Dünserberg, mit den zugleich genannten Laternsern mit Damüls anfänglich eine Steuergenossenschaft, bzw. ein Gericht, das direkt Feldkirch unterstand, bildeten.
1399 kommt es zu den ersten Streitigkeiten mit den Altbesitzern um die Nutzung von Weide und Holz im Bereich der an die Walliser verliehenen Herrschaftsalpe Alpila. Die Walser zahlten freiwillig 8 Pfund Pfennig und erreichten mit den Schnifnern eine Abgrenzung (Allmeinteilung) nach unten, diese Marken durften (ausgenommen bei Schneefall) von beiden nicht überschritten werden.
1422 haben die damals zu den Schnifnerberger zählenden, auf den Höfen Gampelün, Schguding und Galantsch eingesiedelten Walliser mit der Zahlung von 5 Pfund Pfennig dortige Weiderechte der Schnifner abgelöst. Jetzt ist dieser Bereich seit mehr als 100 Jahren entsiedelt und zählt zum Gemeindegebiet Thüringerberg.
1429 und 1438 ergaben sich erneut Differenzen zwischen den Schnifnern und dem am Schnifnerberg einsitzenden Wallisern betreffend Frühlings- und Herbstweide und um die Beholzungsrechte. In langwierigen Verhandlungen wurden die seit alters ausgeübten Rechte der Schnifner erneut abgelöst und unter Begrenzung derer Hofgüter auf die beiden Parteien verbleibende Allmende reduziert. Die am Berg bekommen ihre eigenen Beholzungsrechte zugewiesen - der Rest verbleibt denen zu Schnifis. Die Walsergüter bleiben aber durch das Viehzugsrecht und Recht des Holzriesens weiterhin belastet. Die Schnifner mögen den Wallisern an ihren Saaten unschädlich tun ... die Walliser sollen und mögen auch zäunen ...
1439 zahlten die "Walliser ab dem Tünserberg" einen Hofzins von 4 Pfund Pfennig und einen Wehrschilling von 6 Pfund Pfennig in das Hubamt Feldkirch. Gegenüber von 1363 hatten sich die Abgaben um das dreizehnfache erhöht. Vermutlich ist auch die Volkzahl und die Hof Stättenanzahl stark angestiegen.
1453 werden in gerichtlicher Hinsicht die Walliser am Dünserberg und Schnifnerberg zusammengeschlossen, vom Gericht Damüls (Walserfreiheiten) abgetrennt und dem Gericht Jagdberg zugeschlagen. Von nun an sind sie auch eine Steuergenossenschaft - durch Beschränkungen werden sich beide einiger, schließen sich zusammen. Von den Dünsern und Schnifnern werden sie "als die vom Berg" bezeichnet. Obwohl sie gebietsmäßig noch getrennt bis zum Jahre 1879 je auf den Gemeindeflächen von Düns und Schnifis saßen, ist schon ab 1453 das selbständige Gemeinwesen Dünserberg festzustellen.
1456 beanspruchten die Leute von Schnifis wiederum die Weiden auch auf den eingezäunten Baum- und Krautgärten der Walliser. Dies wurde abgewiesen. Was bis dato eingezäunt war, hatte weiter das Recht. Was angesät war (das Ackerland) durfte "gewert" werden, d.h. das weidende Vieh konnte von den Wallisern von ihrem Ackerland weggetrieben werden. Etwas länger haben es die Walliser am Dünserberg mit der Altgemeinde Düns ausgehalten. Es kam aber trotzdem zu wiederholten Streitigkeiten ...
1471 wurde ein langjähriger Span zwischen den Dünsern mit denen zu Fuetsch, betreffend Weide und Holzriesen durch deren Walser Güter, entschieden - nicht zum Vorteil letzterer.
1547 wird zu Schnifis eine Dorfordnung erlassen "wie weit man Häuser zimmern (bauen) soll"...
1559 wurde geschlichtet, dass die Dünser ihr Vieh an den Berg hinauf ungehindert treiben können, die Dünserberger dürften mit ihrem Vieh nur mehr bis zu den Marken Gagul-Bradaschaß-Garnerenrank herab. Auf die gemeinsame Allmende durften die Walser nur solches Vieh auftreiben, welches sie auch selbst überwintern konnten. Trotzdem scheint es den Dünserbergern doch gut gegangen zu sein. Sie bauten ihre Siedlung immer mehr aus, auch zogen zu ihnen oder heirateten ein verschiedene andere Walliser von Blumenegg, Sonntag und St. Gerold.
1571 ergab sich alsbald ein Steuer- und Zugehörigkeitsstreit um diese Leute mit verschiedenen nachfragenden Herren. Eine Teilung in Walser am Dünserberg und Gotteshausleute zu St. Gerold wurde vorgenommen und deren Besteuerung neu festgelegt. Kinder aus Mischehen wurden geteilt: War der Mann Walliser, die Frau von St. Gerold, gehörte das erste Kind zu den Wallisern am Dünserberg, das zweite den Gotteshausleuten usw. War der Mann von St. Gerold, so folgte das erste und die ungeraden Kinder dem Vater nach, das zweite und die geraden der Mutter.
1596 wurde zwischen den Leuten der drei Gemeinden nochmals eine Abgrenzung bezüglich Schnitz (Gemeindesteuer) und Atzung (Viehweide) vorgenommen. Hiezu werden in Düns 28 Häuser veranlagt, in Schnifis 40 Häuser und auf Dünserberg und Schnifnerberg zusammen 28 Häuser und fünf Futterhäusle.
1601 machten sich die Dünser in Bezug auf ihre (vermeintlichen) Weiderechte "am Berg" stark. Sie erreichten aufgrund ihrer größeren Häuserzahl eine Änderung der bisher zu gleichen Teilen bestossenen Allmende am Berg (nach oben): Von nun an hieß es "2/3 für Düns, 1/3 für Dünserberg". Gottseidank hatten nach abwärts, zu ihren eigenen Weiden, sie schon 1559 die Berger eingebremst! In pfarrlicher Hinsicht sind heutzutage die Einwohner am Dünserberg nach Düns, die am Schnifnerberg nach Schnifis, einst alle zur Kirche Schnifis, zuständig. Je nach der damaligen Patronanz gehörte.
1606 der Zehent am Dünserberg (Frucht- und Viehzehent) je zur Hälfte der Propstei St. Gerold und dem Pfarrherrn zu Schnifis; am Schnifnerberg nur letzterem allein. Die Zehentablösungen dieser Lasten fanden erst 1694 statt. Zur Ergänzung: In Düns bestand schon in alter Zeit eine Kapelle. Pfarrlich konnte sich diese erst um 1842 von Schnifis trennen. Als Zehent (Abgabe des zehnten Teiles) wurde geleistet von: Haber, Weizen, Roggen, Gerste, Bohnen, Erbsen, Sommerfesen, Ribblen, Flachs, Obst; von Kälber, Fohlen, Immen und Schmalz. Infolge der Klimaverschlechterung gediehen aber die Früchte nicht mehr - der Zehent wurde eher verweigert - an dessen Stelle trat eine Geldabgabe ein - da man auch das nicht hatte, versuchte man eine gänzliche Ablösung hievon.
1612 werden im sogenannten Stockurbar zu Feldkirch die alten Zinslasten "der Walliser ab Tünserberg" bestätigt und (nach dem Währungswechsel) neu festgesetzt: Jährlicher Hofzins 4 Gulden 34 Kreuzer, Wehrschilling (Steuer) 6 Gulden 51 Kreuzer... "Hievon sind all Hof der Herrschaft verschriben ... und die Albb Hinder und Vorder Wueste auch Claß Amanns albb genant die zu inen gehört - und dazue die Albb Ylen zinßt 2 Virtel Schmalz" ...
1639 wird der Zehent an den Pfarrherrn festgesetzt: Dünserberg zahlt je 5 Gulden 48 Kreuzer an den Pfarrer zu Schnifis und an die Propstei St. Gerold: Schnifisberg zahlt 14 Gulden an den Pfarrer zu Schnifis allein. Bei letzterem war allerdings noch damals Gampelün, Stading und Glantsch dabei. Weiterhin führten vermeintliche Ansprüche der Altgemeinden auf den von den Bergen genutzten Gütern immer wieder zu Differenzen, ja deren Übergriffe nahmen überhand.
1650 beschwerten sich die Dünserberger, dass die zu Übersaxen den ihnen gehörenden Weidgang im Fronholz und Goppis wehren und zu einem Bannholz machen.
1670 Streit zwischen Rankweil und Dünserberg geschlichtet: Letztere dürfen Weide hinter dem Gulm und Tünseregg nutzen ...
1701 beschwerten sich die Dünserberger, dass die Rankweiler sie nicht mehr in ihre seit Jahrhunderten ausgeübten Weiden, nämlich in den Hölzern auf Breitegg und Beckenwald, ließen. Die Walser vom Dünserberg hatten auch über das Joch schattseitig im Laternsertal seit alters Grund und Boden (Hinterjoch und Wueste) besessen und übten auch das Zug- und Weiderecht, auch Schneefluchtrecht, in den anschließenden Hanglagen aus. Da die Rankweiler vermehrt die Herrschaftswälder (Fronwälder) kaufen konnten, das Holz immer interessanter wurde, versuchte man auch die dem Wald schädigende Viehweide abzuschütteln.
1800 wurde eine Teilung und Begrenzung der Allmende zwischen Schnifis und Schnifnerberg vorgenommen.
1801 erfolgte in Düns eine Austeilung der eigenen Allmende zu privaten Waldgrundstücken. Dadurch wurde der Viehtrieb unterbunden - jetzt wurde wieder vermehrt versucht (zu anderer Lasten) auf dem Dünserberg zu kompensieren. Trotzdem kam es endlich
1816 zur Waldseparierung Düns - Dünserberg und 1867 zur Teilung der Weidegründe am Berg (wie heutiger Stand). Das weidende Dünser Vieh hatte man endlich weg von den Dünserberger Höfen. Da wurde wieder eine Lücke entdeckt - man dürfte doch mit den Schafen ...
1876 wurde dann der Streit wegen der vermeintlichen Schafweide geschlichtet, die Rechte der Dünser abgewiesen. Als Abschluss kam
1879 die katastralmäßige Ausscheidung von Flächen aller Berger aus den Katastralgemeinden Düns und Schnifis und zur Neubildung einer Katastralgemeinde Dünserberg.
Obgleich die Grundstücksnummern heute noch in allen drei Gemeinden durchlaufen. Das letzte Streitgeplänkel, ein laues Nachbeben, fand
1882 um die Zaunerhaltung zwischen der Dünser Allmende und den angrenzenden Hofbesitzern auf Ganär und Montanast statt. Die Dünser setzten noch durch, dass zum Zeitpunkt des Viehauftriebes die Hofbesitzer Zimmermann (Ganär) und Amann-Rauch-Dünser (Montanast) zäunen müssen - es war ja schließlich auch in ihrem eigenen Interesse gelegen.
(Nach dem Aufsatz "Dünserberg - die kleinste Walsergemeinde Vorarlbergs" von Werner Vogt veröffentlicht in der Walserheimat Heft 40, Juni 1987)