Verwendung des Zweckzuschusses gemäß Bundesgesetz über einen Zuschuss an die die Länder zur Finanzierung einer Gebührenbremse

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Gemäß dem Bundesgesetz über einen Zuschuss an die Länder zur Finanzierung einer Gebührenbremse (BGBl I Nr. 122/2023), erhält das Land Vorarlberg einen Zweckzuschuss in Höhe von EUR 6.707.005,--. Der Zuschuss ist im Jahr 2024 an jene Gemeinden weiterzuleiten, welche damit eine Senkung von Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen für die Wasserversorgung, für die Beseitigung von Abwasser und für die Müllabfuhr finanzieren. Der Gemeinde Dünserberg steht somit ein Zuschuss in Höhe von EUR 2.458,00 zu.

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung vom 26.02.2024, unter Pkt. 3 einstimmig beschlossen,  den anteiligen Zweckzuschuss der Gemeinde Dünserberg zur Gänze im Rahmen der Abfallgrundgebührenvorschreibung zur Verteilung zu bringen. Diese Gutschrift wird personenbezogen erhoben und bei der Akontovorschreibung der Gebühren im Juni in Abzug gebracht.